29.08.2010, 17:34
Es ist -wenn ich es richtig verstehee- nicht dasselbe.
Das IB ist zunächst nichts anderes als der Saldo von (potenziellen) Einnahmen und Ausgaben nach dem gegenwärtigen Stand.
Weiteres Regulativ ist der Kontostand. Ein positiver Kontostand sorgt dafür, dass das IB nicht automatisch negativ ist, sonst könnte ein Verein mit gespartem Geld ja auch nichts anfangen.
Umgekehrt darf ein gut wirtschaftender Verein trotz negativem Kontostand weiterhin investieren, wenn (grob gesagt) seine Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen.
Beim Verkauf oder Kauf eines Spielers sind die gesparten oder zusätzlichen LAUFENDEN Kosten für das IB oft interessanter, da sie die EINMALIGE Summe übersteigen.
Wichtig ist also die Unterscheidung zwischen EINMALIGEN und LAUFENDEN Einnahmen oder Ausgaben.
Die Jugendförderung wird derzeit wie eine EINMALIGE Ausgabe betrachtet. Sie ist nichts anderes als der wöchentliche Kauf einer unbekannten Anzahl von Spielern (der Erfolg beim Scouting ergibt dann die Zahl) mit Null Euro Wochengehalt.
Und tatsächlich kosten mich die Jugendspieler auch nichts, solange sie Jugendspieler bleiben. Wenn ich also 20.000 Euro für die Jugendarbeit ausgebe, dann wird der Kontostand damit einmal die Woche belastet und der wirkt sich geringfügig auf das IB aus.
Wenn aber die Jugendförderung und das IB in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht wird, dann wird mein IB nunmehr mit 20.000 x 23 Wochen = 460.000 Euro belastet, genau wie bei solch hohen Spielergehältern, und das engt meinen Handlungsspielraum deutlich ein.
Für einen Verein mit einem großen Stadion, vielen Fans und Gegnern mit vielen Fans mag das nicht so sehr ins Gewicht fallen wie für die Vereine in den unteren Ligen, für die das nicht zutrifft.
Als ich meinen damals neu kreierten Verein in Liga 5 übernahm, passten halt nur etwa 7.500 Leute herein (wenn überhaupt). Wer schon länger dabei ist, hatte in höheren Ligen vielleicht eine andere Ausgangsposition.
Auch jenseits eines Beklagens ist dann aber klar, dass der Kauf eines Spielers (EINMALIGE Kosten) mit weniger Gehaltsforderung (LAUFENDE Kosten) eher möglich ist als eine (noch dazu regelmäßige) Jugendförderung.
Interessant wird Jugendförderung dann auch weniger, da ein Erfolg ja nicht garantiert ist. Sie wird im Gegenteil (noch) riskanter.
Und wenn ich so knapp kalkulieren muss, weil ich eben nicht über große Einnahmen verfüge, dann lässt mein IB eine Jugendförderung vielleicht überhaupt nicht mehr zu, da ich womöglich wie beim Versuch eines Spielerkaufes die Meldung bekomme, dass der Vorstand meines Vereines die knappe Finanzlage anmahnt und die Zustimmung verweigert.
Dann wird Jugendförderung zum Luxus.
Und sollte ich die Zusammenhänge also richtig verstanden und dargestellt haben, dann bin ich selbstverständlich GEGEN EINE ÄNDERUNG!
Das IB ist zunächst nichts anderes als der Saldo von (potenziellen) Einnahmen und Ausgaben nach dem gegenwärtigen Stand.
Weiteres Regulativ ist der Kontostand. Ein positiver Kontostand sorgt dafür, dass das IB nicht automatisch negativ ist, sonst könnte ein Verein mit gespartem Geld ja auch nichts anfangen.
Umgekehrt darf ein gut wirtschaftender Verein trotz negativem Kontostand weiterhin investieren, wenn (grob gesagt) seine Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen.
Beim Verkauf oder Kauf eines Spielers sind die gesparten oder zusätzlichen LAUFENDEN Kosten für das IB oft interessanter, da sie die EINMALIGE Summe übersteigen.
Wichtig ist also die Unterscheidung zwischen EINMALIGEN und LAUFENDEN Einnahmen oder Ausgaben.
Die Jugendförderung wird derzeit wie eine EINMALIGE Ausgabe betrachtet. Sie ist nichts anderes als der wöchentliche Kauf einer unbekannten Anzahl von Spielern (der Erfolg beim Scouting ergibt dann die Zahl) mit Null Euro Wochengehalt.
Und tatsächlich kosten mich die Jugendspieler auch nichts, solange sie Jugendspieler bleiben. Wenn ich also 20.000 Euro für die Jugendarbeit ausgebe, dann wird der Kontostand damit einmal die Woche belastet und der wirkt sich geringfügig auf das IB aus.
Wenn aber die Jugendförderung und das IB in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht wird, dann wird mein IB nunmehr mit 20.000 x 23 Wochen = 460.000 Euro belastet, genau wie bei solch hohen Spielergehältern, und das engt meinen Handlungsspielraum deutlich ein.
Für einen Verein mit einem großen Stadion, vielen Fans und Gegnern mit vielen Fans mag das nicht so sehr ins Gewicht fallen wie für die Vereine in den unteren Ligen, für die das nicht zutrifft.
Als ich meinen damals neu kreierten Verein in Liga 5 übernahm, passten halt nur etwa 7.500 Leute herein (wenn überhaupt). Wer schon länger dabei ist, hatte in höheren Ligen vielleicht eine andere Ausgangsposition.
Auch jenseits eines Beklagens ist dann aber klar, dass der Kauf eines Spielers (EINMALIGE Kosten) mit weniger Gehaltsforderung (LAUFENDE Kosten) eher möglich ist als eine (noch dazu regelmäßige) Jugendförderung.
Interessant wird Jugendförderung dann auch weniger, da ein Erfolg ja nicht garantiert ist. Sie wird im Gegenteil (noch) riskanter.
Und wenn ich so knapp kalkulieren muss, weil ich eben nicht über große Einnahmen verfüge, dann lässt mein IB eine Jugendförderung vielleicht überhaupt nicht mehr zu, da ich womöglich wie beim Versuch eines Spielerkaufes die Meldung bekomme, dass der Vorstand meines Vereines die knappe Finanzlage anmahnt und die Zustimmung verweigert.
Dann wird Jugendförderung zum Luxus.
Und sollte ich die Zusammenhänge also richtig verstanden und dargestellt haben, dann bin ich selbstverständlich GEGEN EINE ÄNDERUNG!